Der Notar vertritt stets alle Parteien gleichberechtigt und dokumentiert den gemeinsamen Willen aller Beteiligten nach vorheriger, qualifizierter, unabhängiger und fachlicher Beratung.
Notarkanzlei Alexandra Müller Ihre Notarin in Filderstadt
Sei es bei Erbfragen, familiären Regelungen und Themen wie einem Immobilienkauf – Sie sind auf der Suche nach einem versierten Notar, der Ihnen bei allen Belangen mit viel Erfahrung und Know-how zur Seite steht? Die Notarkanzlei Alexandra Müller bietet Ihnen alle Kombinationen von notariellen Dienstleistungen aus einer Hand. So erstellen wir Verträge, Verfügungen, Testamente, Beglaubigungen und Beurkundungen jedweder Art. Wir laden Sie herzlich ein, unser Serviceangebot in Anspruch zu nehmen und freuen uns, Sie in den Amtsräumen zu begrüßen. Parkplätze finden Sie in unserer Tiefgarage, die auch über eine Strom-Tankstelle für Elektro-Fahrzeuge verfügt.
Unsere Kanzlei ist Ihr Ansprechpartner für die folgenden Themen:
Immobilien Lieber Kunde, leider befindet sich unsere neue Webseite noch im Aufbau.
Erben & Vererben Lieber Kunde, leider befindet sich unsere neue Webseite noch im Aufbau.
Familiäre Regelungen Lieber Kunde, leider befindet sich unsere neue Webseite noch im Aufbau.
Unternehmen Lieber Kunde, leider befindet sich unsere neue Webseite noch im Aufbau.
Ihre kompetente Notarkanzlei mit über 30 Jahren Erfahrung
Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie stehen als unparteiische Betreuer der rechtsuchenden Bevölkerung zur Seite, die im Rahmen von Beurkundungs- und Beglaubigungsverfahren eine qualifizierte Beratung und Sicherstellung der beurkundeten Tatsachen erhält. Notare erfassen den Willen aller Beteiligten, legen ihn urkundlich nieder und veranlassen den Vollzug bzw. die fortführende Behandlung der erstellten Urkunde bei den entsprechenden Ämtern, Behörden und Gerichten. Die Vertraulichkeit ihrer Daten ist gewährleistet.
Notare sind bei ihrer Tätigkeit an die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesnotarordnung (kurz: BNotO), der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (kurz: DONot), das Beurkundungsgesetz und weiteren Vorschriften gebunden. Sie erheben bundesweit einheitliche Gebühren, Kosten und Auslagen ausschließlich nach den Regelungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (kurz: GNotKG). Zur Sicherung der Unparteilichkeit sind Gebührenvereinbarungen ausgeschlossen.
Der Notar vertritt stets alle Parteien gleichberechtigt und dokumentiert den gemeinsamen Willen aller Beteiligten nach vorheriger, qualifizierter, unabhängiger und fachlicher Beratung.
Lassen Sie sich professionell und neutral beraten – kontaktieren Sie uns
Sie haben Fragen und wünschen eine Beratung? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin mit unserer Notarkanzlei zu vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und helfen Ihnen gerne weiter!